Im Hinblick auf die verschiedenen Grunderwerbsteuersätze der Bundesländer von immerhin fünf bis 6,5 Prozent kann in solchen Fällen die Steuerbelastung enorm sein – und entsprechend die Liquidität empfindlich belasten. Ausweislich des Grunderwerbsteuergesetzes unterliegt jedoch nicht jeder Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft mit Immobilienvermögen der Grunderwerbsteuer.
Nur wenn zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück gehört und sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 95 Prozent der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Absatz 2a Grunderwerbsteuergesetz als ein auf die Übertragung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft, welches Grunderwerbsteuer auslöst. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch: Wenn weniger als 95 Prozent der Anteile den Besitzer wechseln, bleibt die Grunderwerbsteuer außen vor.
Gleiches gilt, wenn mehr als 95 Prozent der Anteile auf einen alten Gesellschafter übergehen. Ausdrücklich soll schließlich nur Grunderwerbsteuer anfallen, wenn mindestens 95 Prozent der Anteile auf einen neuen Gesellschafter übergehen.
Tatsächlich kann jedoch auch jemand, der schon vor dem Wechsel der Anteile an der Personengesellschaft beteiligt war, immer noch als neuer Gesellschafter im Sinne der Vorschrift gelten. Dies erweist sich in der Praxis oft als Steuerfalle. Leider hat der Bundesfinanzhof den Sachverhalt jedoch mit seinem Urteil vom 17.5.2017 (Az.: II R 35/15) bestätigt.
Danach gilt ein Gesellschafter als immer noch neu, wenn er innerhalb von fünf Jahren nach dem erstmaligen Erwerb des Mitgliedschaftsrechts seine Anteile durch Hinzuerwerb weiterer Anteile aufstockt. Folglich verliert man grunderwerbsteuerlich die Eigenschaft als neuer Gesellschafter erst mit Ablauf von fünf Jahren. Für die Praxis gilt daher: Mindestens fünf Jahre abwarten, bis 95 Prozent der Anteile einer immobilienhaltenden Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter übergehen. Wird dies bedacht, erspart man sich die Grunderwerbsteuer.
Christoph Iser ist selbstständiger Steuerberater in Düsseldorf. Er hält für namhafte deutsche Unternehmen Seminare und Vorträge über das deutsche Steuerrecht. Neben zahlreichen Publikationen in Magazinen hat er das Fachbuch „Steuerrecht in Fragen und Antworten“ (Schäffer-Poeschel) veröffentlicht.
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